Schlachten von Tieren – Info

Renate am 12. 2. 2012:

Neulich hat mich jemand angerufen, der von mir wissen wollte, was er tun soll. Er erzählte, dass Nachbarn mit Tieren und Kindern in 2 Zimmern leben und dass die Kinder die Schlachtung und der Verzehr ihrer Spielgefährten (Kaninchen) miterleben müssen. Er wollte wissen, was zu tun ist. Ich habe Heffie gefragt – und sie Stefan. Hier ist nun die Antwort:

„Wer Tiere züchtet und schlachtet (egal ob für den privaten oder gewerblichen Gebrauch) muss dies bei der zuständigen Veterinärbehörde melden und benötigt dazu eine Erlaubnis nach § 11 a Tierschutzgesetz (Sachkundenachweis), das heißt nun konkret: Anzeige an Vet.amt Spandau , Überprüfung der Tierhaltung wegen Schlachtung in Wohnung , wenn er eine Erlaubnis hat, weiß das Amt das und muss es überwachen, wenn nicht, dann muss diese das – sofort – untersagen und die Tiere ins TH schaffen, da sie sonst einer illegalen Schlachtung ausgesetzt wären.

 In der Regel wird bei so etwas sofort durchgegriffen, daher Anzeigen und um Rückmeldung bitten, wenn das nix bringt, bitte melden. Aber das ist der einfachste und effektivste Weg, und ich gehe davon aus, dass er nix hat und man das abgestellt bekommt, unbedingt unverzüglich anzeigen.

 Ich hatte 2010 mal ein Fall wo einer am Ku’damm Tauben auf dem Balkon gehalten und im Bad geschlachtet hat. Ddas hat das Vet.amt sofort abgestelllt und die drei Tauben, die noch dort waren hab ich gleich mitnehmen können…

 d.plange@ba-spandau.berlin.de          vetleb@ba-spandau.berlin.de

 Lg Stefan  

 

Die Seite wurde zuletzt geändert am 23 Februar 2012.