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Fristlose Kündigung

Das soll mal einer verstehen: Die Dame, die Bärbel unlängst beim Zähmen und Einfangen von 3 weiblichen, unkastrierten Streunerkatzen auf dem Gelände eines Mietshauses in Hellersdorf geholfen hat (Katzenfotos siehe weiter unten), wurde vom Vermieter fristlos gekündigt, weil sie gegen sein Fütterungsverbot verstoßen hat. Wir verstehen ein Fütterungsverbot so, daß ein Vermieter nicht möchte, daß auf seinem Grundstück Tiere angefüttert werden. Wenn man aber Streunerkatzen einfangen will, muß man sie anfüttern, denn anders kriegt man sie nicht. Dies ist dem Vermieter offenbar nicht klar. Nun hat er die Mieterin gekündigt anstatt sich bei ihr und uns für gute, ethisch wertvolle, gemeinnützige Tierschutzarbeit  zu bedanken. Denn die hat dazu geführt, daß nun 3  junge, weibliche, unkastrierte, vermehrungsfähige Streunerkatzen weniger auf seinem Grundstück herumlaufen und Nachwuchs erzeugen. Wir haben die Katzen aufgenommen, tierärztlich versorgen lassen und in gute Hände vermittelt. Die Kosten dafür hat der Verein getragen. Es gibt auch Vermieter, die sich über solche Hilfe freuen und einige, die den gemeinnützigen Vereinen die entstandenen Kosten erstatten.    

Noch ein Kommentar meinerseits zum Thema: Ein Fütterungsverbot wird gern damit begründet, daß durch Katzenfütterung auch Ratten, Waschbären, Krähen usw. anfüttert werden. Das stimmt nur dann, wenn die gefütterten Katzen das Futter nicht auffressen. Und es stimmt auch nur teilweise, denn unser innerstädtisches riesiges Rattenproblem entsteht nicht durch Katzenfütterung sondern dadurch, dass die Mieter ihre Lebensmittelreste in die schwarzen Mülltonnen entsorgen müssen, wenn keine besseren, für Ratten unzugänglichen  Lebensmittel-Entsorgungsbehälter für sie bereit gestellt werden. Bei uns tanzen die Ratten nachts auf und in den schwarzen Tonnen. Alle Tonnen(deckel) haben Löcher, die Tonnenwände zum Teil sogar auch. Die Ratten können einen Plastiktonnendeckel mühelos anheben. Unser Vermieter vermietet deshalb parterre vorzugsweise an Katzenhalter, die bereit sind, ihre Katzen auf die Höfe zu lassen und / oder für ihre Katzen ein Freigehege zu erstellen. Dadurch sind wir im parterre weitgehend geschützt vor Ratten und Mäusen und den zugehörigen Flöhen.

Rattengift steht allenthalben herum, bringt es aber nicht wirklich; und dem Sterben von vergifteten Ratten auf dem Hof zusehen zu müssen, das ist bedrückend.  Renate

Nachtrag vom 27. 8. 2022: Der Vermieter hat inzwischen die fristlose Kündigung zurückgezogen, da die gefütterten Katzen von einem eingetragenen, gemeinnützigen BerlinerTierschutzverein eingefangen und vermittelt worden sind.