Yearly Archives: 2018

Neues Zuhause gesucht

Für „Sweety“ suchen Beate (Tel. 36.77.527) und Tierärztin G. Diek ein neues Zuhause:

Für diesen verschmusten Schwerenöter „Robbi“ sucht Rosi in Spandau ein passendes Zuhause mit Freilauf: Tel. 331.46.88

 

 

 

 

 

 

noch zur Weiterbildung: „Sachkundenachweis“

Nun habe ich mich im Netz mal auf die Suche nach einem Anbieter der §-11-Erlaubnis in Berlin gemacht – und keinen gefunden. Folglich gehe ich davon aus, dass der Sachkundenachweis hier immer noch von den kontrollierenden Bezirksämtern ausgegeben wird. Wenn diese einen nicht zum Zweck der Prüfung in ein anderes Bundesand schicken, wobei sie sich selbst aber die Rücknahme der dort erworbenen „Erlaubnis“ vorbehalten. Irgendwie noch merkwürdig und für mich nicht verstehbar. Einen Prüfungskatalog habe ich auch noch nicht gefunden. Nicht mal eine für Berlin gültige, vollständige aktuelle Ausgabe des zuletzt 2013 geänderten Tierschutzgesetzes. Bei der Suche im Netz müssen mir jüngere Mitglieder helfen.

Der nächstgelegene Ort für teure Kurse und Prüfungen für Berliner ist das „Institut Dr. Heidrich“ in Potsdam, also Brandenburg.

In NRW sind die Kursangebote und Schulungen für Tierhalter und Sachkundepflichtige wie Pilze aus dem Boden geschossen. Dort kann man jetzt in einem zweitägigen Kurs eine 11-Erlaubnis schon zum Preis von 100 € erwerben. Dabei sind auch Kursangebote mit Prüfungsabschluss, in denen man lernen kann, wie man sein Tier transportiert. Ist ja nicht zu fassen, was alles man in Kursen so lernen kann. Ich hätte nicht gedacht, dass  ich eine kostenpflichtige Prüfung abgelegt haben muss bevor ich mit unseren Katzen zum Tierarzt gehen kann. Ich verstehe nicht, wie Menschen an brauchbares und hilfreiches Wissen über Tiere (und damit Tierwohl!) kommen können, wenn sie diese nicht um sich haben: Unser Problem in den Katzenstationen ist ja gerade, dass wir dauernd ahnungslose  neue Kurzzeit-Helfer bekommen, die „Katzen ja so niedlich finden“ und die wir anlernen und beaufsichtigen müssen. Wir können neue Helfer mit den Tieren nicht allein lassen , da sie zu wenig Wissen mitbringen und das Verhalten DIESER Tiere vor Ort nicht kennen und einschätzen können. Für uns erschwert die Anwesenheit von Fremden / Lehrlingen die Erkennbarkeit von gesundheitlichen Störungen,  da  sich das Verhalten der Tiere durch fremde Menschen am Ort verändert. Das Betreuen und Beschulen von Anfängern bedeutet damit erhebliche Mehrarbeit. Aber nur by doing und „gezielt draufguckend angeleitet“ können Interessierte „Katze lernen“. Wenn sie lange genug mitarbeitend beaufsichtigt hier bleiben, werden sie irgendwann auch mal hilfreich für uns. Theoretiker helfen uns da kaum. Wir brauchen Leute, nach Plan arbeiten und erscheinen können, die ohne mich z. B. kranke Katze erkennen, eine Katze festhalten, in den Korb tun, Insulin spritzen und eine Pille reintun können, die auch drin bleibt.  Die zuverlässig selbständige Mitarbeit verschiedenster Art einbringen können.

Ich habe gut sortierte und daher hilfreiche Info zum Thema §11 im Netz gefunden, weiß aber leider nicht, wer sie reingesetzt hat und ob sie behördlicherseits verbindlich gilt:

1_mitteilung_zur_aenderung_des_tierschutzgestzes

Nun muss ich mir noch mal Gedanken darüber machen wie es um die kulturellen Voraussetzungen von Tierhaltern in Berlin im Zeitalter der  Globalisierung und Gentrifizierung bestellt ist, also um das, was sie im Umgang mit Tieren für „richtig“ halten:

Katholiken, Konfessionslose, Juden, Moslems, Chinesen, Japaner, Kameruner, Polen, Türken, Inder, Perser, Algerier, usw., also was wir so im Haus oder im Umfeld haben. Was ist ihrer Meinung nach „artgerecht“, wie stehen sie zu  Kriterien für Katzenvermittlung Kastrationsverordnung und Chippflicht? Es geht natürlich immer um den Einzelfall.

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Und endlich wird mir auch klarer, warum mir der Zwang zur §-11-Erlaubnis für Tierschützer so zuwider ist:

Der Sachkundenachweis ist vorgeschoben. Es handelt sich nicht um eine normale Ausbildung mit Beendigung durch eine Prüfung wie jeder andere sie auch macht, egal ob Pastor, Arzt, Handwerker, Pilot, Autofahrer usw. also alle, die etwas oder eine Arbeit tun wollen. Normalerweise führt eine „Prüfung“ zu einem formalen Abschluss, der eine Befähigung zu selbständiger, unkontrollierter  Tätigkeit  eröffnet.

Diese „Sachkundeprüfung“ nach § 11 eröffnet nicht die Erlaubnis zu selbstständigem Umgang mit Tieren und Haltern durch Nachweis von Kenntnissen und Wissen sondern sie ist die Eröffnung für  fortgesetzte Kontrolle und  Manipulation durch die Behörde. Nicht mehr der Tierschützer bestimmt selber sie Arbeitsabläufe und Vorgänge, sondern die sich unentwegt einmischende Behörde, die Arbeit für Tier- und Halterwohl nicht kontrollieren kann, bestimmt, was Tierschützer tun sollen und wie sie es tun sollen. Und zwar im Einzelfall und je nach eigenem Gutdünken. Das geht gar nicht.

Ich habe von Tierschutzvereinen mit 11-Erlaubnis gehört, dass so jedenfalls die Praxis aussieht. Wenn das das Ergebnis des behördlich verordneten Strukturwandels ist, gibt es bald keine (kleinen) Tierschutzvereine mehr.

Wohin dann mit den schutzbedürftigen Tieren? Die Anbindung von Pflegestellen an große Tierschutzvereine mit 11-Erlaubnis ist m. E. keine gute Lösung, denn unter deren Dach sammeln sich dann unkontrollierte Großpflegestellen mit sehr großer Anzahl von Tieren ohne eigene 11-Erlaubnis. Das dient sicher dem Tierwohl so wenig wie heimliche Messi-Haltung ohne 11-Erlaubnis.

 

Mitgliederversammlung 2018

Liebe Mitglieder,

unsere diesjährige MV findet statt

am Sonntag, dem 6. 4. 2018

in der Dahlmannstr. 10 in 10629 Berlin Charlottenburg

Tagesordnung:

Einladung MV 2018-05-06

Neue Verordnungen zur Arbeitserlaubnis von Tierschützern

Nachtrag vom 24. 4. 2018:    Wir lernen dazu

Interessant: Tierschützer gibt es nicht als juristische Kategorie. Umgang mit Tieren ist entweder gewerblich oder privat. Entweder jemand hält Tiere, das ist privat, oder er verkauft sie, das ist gewerblich. Dazwischen gibt es nichts. Wir Tierschützer fühlen uns keiner der beiden Gruppen zugehörig, da wir Tiere weder halten oder behalten noch mit Gewinn weitergeben bzw. verkaufen. Wir sind auf Tierwohl, auf Halterwohl und auf Tierschützerwohl ausgerichtet und nicht auf Profit in Form von Einkünften durch Tierhandel oder kostenpflichtige Weiterbildung, die es bei uns praktisch und kostenlos durch Mitarbeit gibt.

Grundsätzlich begrüße ich die Forderung nach Vermehrung von Wissen bei allen Menschen, die mit Tieren zu tun haben, wenn diese in ihre Obhut und Verantwortung geraten sind. Ich hätte nichts gegen einen obligatorischen Sachkundenachweis bei Endabnehmern von Haustieren, also den Haltern. Denn ich halte es nicht für ausreichend, dass jetzt nach dem neuen Tierschutzgesetz (von 2013) dem Empfänger von Haustieren eine schriftliche Gebrauchsanweisung für den Umgang mit seinem Tier vom Verkäufer mitgegeben werden soll: Keiner weiß, ob der neue Halter das Schriftstück liest und verstehen kann. (Ich erkenne aber an, dass ein obligatorischer Sachkundenachweis, der jetzt 640 € kosten soll, dazu  führen würde, dass sich die Menge der Halter / Bewerber um Tiere erheblich verringern würde. Wohin dann mit dem Überhang?)

Ich würde auch behördliche Zuchterlaubnis im Fall der Vermehrung von Tieren begrüßen. Denn ich habe etwas gegen jede Art von gewerbsmäßigem Handel mit Lebewesen.

Auch halte ich es für richtig, dass die Behörde sich nun endlich darum bemüht, Strukturen zu schaffen, die dem Wohl von Tieren und ihren Haltern / Versorgern dienen. Darum bemühen wir uns seit vielen Jahren. Vieles ist Glaubensfrage. Bisher konnte jeder mit Tieren nach bestem Vermögen machen, was er wollte.  Zwar nicht qua Gesetz, aber qua Gesetzeslücke und Sachunkenntnis. Dem war bisher nicht viel entgegenzusetzen, vor allem wegen Personalmangel. Das, was jetzt hier entsteht, kommt mir bisher eher vor wie Reglementierung als wie Strukturierung.

Bei den nun in Angriff genommenen Verbesserungen in Sachen Tierwohl stört mich etwas, dass sie von Menschen getätigt werden, die selber keine EIGENEN  LANGJÄHRIGEN Erfahrung im Umgang mit Tieren, also mit der Versorgung, Pflege und Vermittlung von zahlreichen lebendigen Tieren gemacht haben, so dass sie gut Bescheid darüber wissen, weil sie die Tiere selber aufgenommen, gehalten und weitergegeben haben und alle damit zusammenhängenden Schwierigkeiten gut aus eigener Erfahrung kennen.

Auch stört mich die viele Büroarbeit, die nun von zu wenigen Tierschutzaktiven zusätzlich geleistet werden  muss damit die Behörden zufrieden sind.

Wenig wohl fühle ich mich auch mit der jetzt von den Behörden betriebenen Verpflichtung von sehr erfahrenen Tierschützern, sehr viel Geld für einen Sachkundenachweis bezahlen zu müssen, nämlich 640 € für EINE Tierart! Für jede weitere soll die Tieraufnahme- und Vermittlungserlaubnis noch mal 150 + 240 Euro. Das ist nicht viel Geld für professio-nellen Tierhändler, für Tierschützer aber wohl. Offenbar entsteht hier ein neuer Geschäftszweig.

Den Sinn dieser finanziellen Anbindung kann ich nicht erkennen, weil Tierschützer, die seit vielen Jahren im Fach „praktischer Tierschutz“ in Kooperatin mit ihren Tierärzten arbeiten, meiner Erfahrung nach kompetenter und sachkundiger sind im Umgang mit Tieren und deren zukünftigen Haltern als jede fachfremde „Autorität“. Ich halte jeden, der nicht jahrelang als Tierschützer im aktiven Tierschutz mit Aufnahme und Vermittlung von leibhaftigen Tieren gearbeitet hat, für nicht kompetent in dem Sinne, dass theoretische Kenntnisse nicht reichen um Tierwohl und Schwierigkeiten mit deren Haltern richtig einschätzen zu können.

Auch verstehe ich nicht, warum die Behörden nicht schon längst allen Tierschutzvereinen und Tierschutzinitiativen schriftliche Info über die Veränderungen und die zu beachtenden neuen Spielregeln zugestellt haben, denen Tierschützer seit 2014 Folge leisten müssen.

Auf dem Weg der Schulung durch die Mitglieder in unserem Verein, die mindestens EIN juristisches Staatsexamen abgelegt haben und durch die von uns beschäftigten Anwälte, erwerben wir nun unverzichtbare juristische Kenntnisse, ohne die es offenbar nicht geht. Denn wir wollen uns ja in allen Punkten gesetzestreu, korrekt und im Dienste des Tierwohls richtig verhalten. Juristen können als Gegenleistung bei uns praktischen Umgang mit Katzen und alles, was zum Katzenschutz gehört lernen!

Hier nun  juristische Ratschläge für Tierschützer so weit wir diese Kenntnisse durch neue Erfahrungen jetzt erwerben müssen:

  1. Wenn §-11-Erlaubnis beim Tierschützer vorhanden ist und von der Behörde ausgesetzt wird, darf sich der bei seiner Arbeit behinderte Tierschützer oder Pflegestelleninhaber nicht mit dem mündlichen Tieraufnahmeverbot zufrieden geben. Er muss die Behörde dazu auffordern, ihm die begründete Aussetzung der §-11-Erlaubnis schriftlich zuzustellen und eine schriftlichen Liste der Mängel mitzugeben, die es abzustellen gilt. Die aufgeführten Mängel müssen erheblich sein. Sie dürfen nicht erfunden, absichtliche Falschaussagen oder Fragen des Geschmacks sein. Denn: Die §-11-Erlaubnis ist ein schriftliches Dokument, das im Fall der Zurücknahme eines schriftlichen Widerrufs mit Widerspruchsbelehrung  bedarf.

Achtung, Trick: Eine mündliche Aussetzung der Erlaubnis hat keinen juristischen Wert ausser dass eine vorgetragene Beanstandung behoben werden muss.  Der hingehaltene Pflegestellen-Inhaber darf bei der Bearbeitung des Vorgangs  nicht ungeduldig werden, denn er verliert angeblich (juristisch) seinen Anspruch auf die ausgesetzte, vorherige §-11-Erlaubnis durch die neue Beantragung der Erlaubnis. (!?)

Bei Verschleppung der Bearbeitung des Vorgangs gilt als angemessene Frist, dass ca 5 Wochen  nach Vorgangsbeginn schriftliche „Sachstandsmitteilung zum Vorgang vom … Nr. …“ erbeten werden kann und sollte.

Untätigkeitsklage ist nach 6 Monaten ohne Sachstandsmitteilung angemessen.

Hier noch einige Gedanken zum Thema:

  • Wenn schon auf Landesebene neue Strukturen für Tierschutzarbeit erarbeitet werden, sollten sie  in jedem Bezirk gleichen Bedingungen unterliegen. D.h. eine Forderung nach einer bestimmten qm-Zahl  pro aufgenommenes Tier muss in Reinickendorf dieselbe Größenordnung haben wie in Steglitz. Solche Festlegungen könnten auch problemlos schriftlich verbreitet werden. Klarheit ist in jedem Fall hilfreich für alle Beteiligten. Die Behörden könnten den Tierschützern wenigstens inhaltlich richtige und verbindliche Info-Blätter über die neuen Spielregeln zukommen lassen.
  • Als sehr erfahrene Katzenschützer fragen wir uns, wie sinnvoll und realitätsgerecht die jetzt von den Behörden in Berlin errichteten neuen Tierschutz-Strukturen sind und ob sie imstande sind, die Engpässe zu verringern und den Bedarf sinnvoll zu bedienen. Ich brauche nicht zu verschweigen, dass ich von  dieser „Strukturreform“ im Gefolge des neuen TSG (von 2013) enttäuscht bin, da ich ihren Sinn im Hinblick aufs Tierwohl und ihre Ausrichtung auf den Weiterbildungsbedarf und eine Tierwohl erzeugende Unterstützung der nicht-kommerziell ausgerichteten Tierschützer und der Halter nicht erkennen kann. Ich bin auch gespannt darauf, wo denn die  überzähligen und nicht mehr erwünschten Tiere hinkommen, wenn Tierschützern die Aufnahme und Weitergabe von unerwünschten, schlecht versorgten und überzähligen Tieren erschwert wird ohne dass deren Anzahl verringert sondern statt dessen vermehrt wird.
  • M.E. erzeugen und vermehren die derzeitigen Wandlungen illegale und tierschädigende Messi-Haltungen anstatt ihnen entgegenzuwirken.

Wir würden uns darüber freuen, sinnstiftend an der Herstellung von bedarfsgerechten, Tierschutzstrukturen teilnehmen zu dürfen. Unten: interessante Mitteilungen, aber leider ist nicht klar, von wem sie stammen.

1_mitteilung_zur_aenderung_des_tierschutzgestzes

Statt dessen studieren wir jetzt Jura. Learning by doing eben auch in diesem Fall.  Examinierte Juristen, die etwas dazulernen möchten, sind uns als neue Mitglieder und Mitarbeiter, die Tierschutz/ Katzenschutz von uns lernen wollen, sehr willkommen!

Antworten RA-K am 25-4-2018-Fragen

Foto unten: Julia Morgeneier

Es geht um das Tun von Tierschützern. In diesem Bereich tut sich behördlicherseits gerade etwas, was ich nicht verstehe.

Bisher konnte jeder, der ein Tier aus einer Notlage befreien und / oder seinen Tod verhindern wollte, dieses Tier bei sich selber aufnehmen oder einer anderen, ihm geeignet erscheinenden Person geben, wenn diese bereit und imstande war, das Tier aufzunehmen und zu halten. Sowohl der Tierschützer als auch der neue Tierhalter haben dies bisher aus Sorge, Mitleid und Liebe zum Tier unentgeltlich getan, man könnte auch  „gearbeitet“ sagen bei Menschen, die das den ganzen Tag lang und jeden Tag eigenverantwortlich auf eigene Rechnung tun.

Diesbezüglich scheint sich jetzt etwas zu ändern – und zwar auf der Grundlage der letzten Fassung des Tierschutzgesetzes von 2013 und dem dort veränderten § 11.

Danach braucht nun jemand, der ein gefundenes  Tier aufnehmen und oder weitergeben möchte, also tierschützerisch tätig werden will, eine Handlungserlaubnis, anders ausgedrückt, eine Arbeitserlaubnis.  (DAS habe ich jedenfalls bisher verstanden.) Und das für eine Arbeit, deren Kosten er selber aus der eigenen Tasche bestreiten muss. Denn erfahrungsgemäß nimmt keiner einem Tierschützer ein Tier ab, das nicht vorher grundsaniert worden ist. Diese Grundsanierung z b. der Katze kostet den Tierschützer / Finder des Tieres mindestens (durchschnittlich)  250 €, die ihm garantiert kein einziger Abnehmer einer Katze zu bezahlen bereit ist. D. h., es kann bei dieser neuen Verordnung nicht um den materiellen Gewinn gehen. Denn den gibt es bei Tierschützern nicht. Deshalb sind sie aufs Spendensammeln angewiesen.

Wenn es nicht ums Geld geht, worum geht es denn dann?

Es geht um den Sachkundenachweis nach § 11?

Der Sachverstand eines Tierhalters oder Tierschützers oder Tierhändlers unterliegt der Überprüfung durch die Bezirks-Amtstierärzte.

Sie erteilen die sogenannte §-11-Erlaubnis, also die Erlaubnis zur Aufnahme und zur Weitergabe von Tieren an Einzelpersonen, die sich darum bewerben, egal ob diese Mitglieder eines Tierschutzvereins oder Tierhändler oder Tierhalter sind. Dabei werden die tierspezifischen Kenntnisse der Person und die Haltungsbedingungen der aufgenommenen und betreuten Tiere vor Weitergabe überprüft. Der Überprüfte erhält manchmal eine schriftliche Bescheinigung über seine Sachkunde und Kompetenz für die betreffende Tierart und den Handel damit. Die Prüfung ist kostenpflichtig.  So weit so gut.

Der Prüfling erwirbt aber keinen Titel – und er erwirbt eine sehr fragwürdige „Arbeitserlaubnis“ (besser: Betätigungserlaubnis), die ihm jederzeit wieder abgenommen werden kann, zum Beispiel sobald sich Nachbarn beschweren. Das bedeutet im Klartext:

Die Behörde macht sich zum Dienstmädchen vom Beschwerde führenden Nachbarn. Der Tierschützer wird dadurch bei seiner Arbeit vom Wohlwollen des Nachbarn abhängig. Wenn der Nachbar neurotisch oder narzisstisch ist oder einen Prügelknaben, einen  Prellbock oder  mich als sein gehorsames Dienstmädchen oder meine Wohnung haben will, habe ich Pech gehabt, es sei denn, die mit dem Vorgang betrauten Behördenvertreter nehmen richtig wahr.

Das hatten wir hier vor langer Zeit auch alles schon. Zum Glück haben unsere Amtstierärzte mir in derartiger Bedrängnis durch ein Horde von tierfeindlichen,  neidischen, habgierigen, mobbenden Nachbarn, die 2 von meinen damals 4 Wohnungen nachdem ich sie instand gesetzt hatte, für sich haben wollten,  unter die Arme gegriffen und §-11-Erlaubnis erteilt.  Ich kann also froh sein, in Charlottenburg, wo Amtstierärzte am Werk sind, die einen guten Blick auf das soziale Gefüge und die Hass- und Neidbereitschaft der Anwohner  haben.

(Beispiel: Wir hatten das Problem, dass der Brautmodenladen nebenan ein Gartentür nach hinten raus hat, die im Sommer den ganzen Tag lang offen stehen soll, weil die Angestellten ab und an im Garten Kaffee trinken wollen. Die Tür soll auch dann offen stehen, wenn keiner von ihnen dort ist, wegen der Belüftung des Ladens. Im Klartext bedeutet das für uns, dass unsere Freigänger so lange nicht rausgehen dürfen wie die Tür vom Laden offensteht, denn es wäre nicht verwunderlich, wenn einer von den Katern durch die offene Gartentür in den Brautmodenladen geht und dort die Brautkleider markiert. Mein Angebot, eine selbstschließende halbe Westerntür anzubringen und damit die Katzen am Betreten des Ladens zu hindern, wurde abgelehnt. Der Wunsch der Nachbarn nach Einsperren unserer zugelaufenen Freigänger macht mir Stress, denn die seit 16 Jahren frei laufenden Katzen sind sauer, wenn sie nicht rausdürfen. Das Problem für uns und die Gegenseite hat sich aber im Lauf der Jahre durch fortgesetzte freundliche Gespräche gelöst und zuletzt nun auch dadurch, dass in dem Laden jetzt ein ständig kläffender Mops wohnt, der tagsüber die Tür bewacht.

Dieses Beispiel will zeigen, dass die Beschwerde / Anzeige von Nachbarn oder anderen Beteiligten, die zur Entziehung der §-11-Erlaubnis und im schlimmen Fall gar zum Tierhaltungsverbot eines Tierhalters durch die Behörde führt, eine entspannte, uneigennützige und differenzierte Draufsicht mit erheblichen psychologischen Kenntnissen  auf alle im sozialen Gefüge agierenden Personen seitens der Behörde voraussetzt.

Berlinweit erleben wir in diesem Zusammenhang immer wieder: da staunt der Laie und der Fachmann wundert sich. Was wir häufig  gar nicht erkennen können, ist der Sinn von Verordnungen und Verhalten. Den zu erkennen ist aber unser Bestreben.

Hier gibt es nun erst mal Info für alle zu den neuen Verordnungen von einer Anwältin, die sich damit befasst hat, was die Behörde sich vorstellt was im Tierschutz jetzt wie geschehen, also besser gemacht werden soll:

Auskunft § 11 – RA K-web

Foto: Julia Morgeneier

Schmusekater sucht neues Zuhause

Dieser Tiger ist seit 2 Tagen bei uns in Charlottenburg. Er ein sehr lieber, betulicher und munterer Stubenkater. Offenbar fürchtet sich vor der Welt, denn er geht in unserem Katzenheim nicht vor die Tür oder aus dem Fenster obwohl er es dürfte und könnte. Statt dessen zeigt er mir unentwegt seine Zuneigung indem er mir ständig vor den Füßen rumwuselt und mir zu Leibe rückt um mich zu stubsen und zu beschmusen (was ich nicht brauche).

Ich weiß nicht viel über ihn: Er ist sehr wach und studiert seine Umgebung mit großem Interesse und Ernst. Tigerchen ist kastriert und entfloht, aber (noch) nicht gechippt und auch nicht geimpft. Der Kater kommt aus Polen, er hat eine Hüft-OP (nach Unfall) so gut überstanden, dass man keinerlei Bewegungseinschränkung wahrnehmen kann. Er ist sehr munter und neugierig und beschmust offenbar seine Menschen. Er frisst FF von Felix und Sheba, vielleicht auch IAMS, jedenfalls wenn man ihn schmust. Das Alter schätzen wir wegen seiner Bewegungsfreude auf unter 5 Jahre, eigentlich wissen wir es aber nicht.

Wer sich dafür interessiert, ihn bei sich aufzunehmen, wende sich bitte an Renate (Tel. 323 98 16) oder Heffi (Tel. 01578-48.29.450)

Der zukünftige Halter wird meiner Einschätzung nach viel Freude an diesem munteren und liebenswerten Kerlchen haben, wenn er genug Bewegung hat und nicht mit „Ekelstiks“, Knuspertaschen und TroFu krank gefüttert wird.

renaLu im April 2018

 

 

Kater sucht neues Zuhause

Dieser Kater heisst Thalito von Patzer und sucht ein neues Zuhause, evtl auch mit Freundin:

Von: „Sabine Patzer“ <sabine.patzer21@gmail.com>

Das ist Thalito, ein OKH Kater in Lilac, spotted, tabby. Kastriert, gechipt, geimpft und am 14.11.2012 geboren. Möglichst nicht in Einzelhaltung, schön wären Katzen der gleichen Rasse. Ruhiger Haushalt ohne Kinder, Hunde sind o.k. Frisst jegliche Art von Kunststoff, Plastik, Decken,K ratzbäume etc.Thalito ist ein ruhiger an sich verschmuster Kater, der sich am Anfang in neuen Situationen leicht panisch zeigen könnte(flüchten) ohne aggressiv zu werden. Leute die diese Rasse kennen und Lieben,wären von Vorteil.

Ansprechpartnerpartner:

Der Kater befindet sich zur Zeit bei TÄ Diek in Schöneberg,  Tel. 030- 214 29 54

 

 

 

 

Bundesverwaltungsgerichtsurteil (2008) : Tierschutzerlaubnis bei Vereinen

Das Bundesverwaltungsgericht Leibzig hat in einer Pressemitteilung 2008 bekannt gegeben, dass Tierschutzvereine keiner Erlaubnis nach dem Tierschutzgesetz bedürfen, wenn sie Tiere aufnehmen und bis zur Vermittlung an neue Halter … vorübergehend in den Wohnungen von Mitgliedern und Helfern, so genannten Pflegestellen, betreuen lassen.

Private Pflegestellen von Tierschutzvereinen sind keine einem Tierheim ähnlichen Einrichtungen. In Tierheimen werden viele Tiere an einem Ort zur gleichen Zeit gehalten. Daraus ergeben sich einerseits besondere Anforderungen an eine dem Tierschutzrecht entsprechende artgerechte Unterbringung der Tiere und an die Fachkenntnisse des Leiters, die er beim Amtstierarzt in Form einer §-11-Erlaubnis nachweisen muss, wenn der Verein ein Tierheim betreibt.

Siehe Orginaltext unter: pressemitteilung-11-BVGericht-2008

Kommentar:

Wir betreiben kein Tierheim, wir haben (derzeit 17) private Pflegestellen.  Gerade bei Katzen finden wir die Unterbringung in Großgruppen von Tieren falsch und bringen sie deshalb in möglichst kleiner Stückzahl bei möglichst vielen unterschiedlichen Pflegestellen unter bis sie einen neuen Halter haben.

Grundsätzlich sollte jeder, der Tiere aufnimmt und weitergibt, gründliche Fachkenntnisse haben oder erwerben wollen. Dabei ist „learning by doing“ eine effektive, langwierige und begleitungsbedürftige Angelegenheit. das gilt sowohl für Vereine wie auch für den Endabnehmer.

Wir begrüßen jeden Versuch, der zu mehr Wissen über Tierhaltung führt, denn gerade das scheint uns notwendig. Noch besser wäre das Angebot der Vereine, jeden neuen Halter von einem vermittelten Tier zu coachen: also als Ansprechpartner und  Ratgeber erreichbar für die Halter zu bleiben.

renalu, 2018

Schwarze Katze gefunden

Im Juni 2017 wurde von Besuchern vor einem Baumarkt eine nicht gechippte, unkastrierte junge schwarze Katze in einer Box vorgefunden, die wir in eine Pflegestelle aufgenommen haben.

Die Überbringerin kam uns irgendwie merkwürdig vor, denn sie erschien noch einmal zu einem Kontrollbesuch und brach dann den Kontakt ab. Der Katze geht es in dieser geräumigen Pflegestelle für Einzelkatzenhaltung gut, die Inhaberin ist aber alt.

Ausserdem versuchen wir, bei der Suche nach einem neuen Halter für die etwa 10 – 12 Jahre alte Katze Miei zu helfen. Miei ist Einzelkatze, Freigängerin im geschlossenen Hof und Diabetikerin, die derzeit mit Lantus versorgt wird. Ihre Halte wollen nach Schweden auswandern. Das ist Miei:

 

Kater / Katzen abzugeben

Liebe Frau Schönberg, ja, wir haben Katzen, die wir abgeben wollen. Bitte, rufen Sie mich noch mal an, ich habe aus Versehen Ihre Nachricht auf dem AB gelöscht: Tel. 323 98 16, RenaLu – oder fragen Sie auch bei den anderen Mitgliedern , die unter Kontakt angegeben sind, nach. Danke

Nachfrage nach und Vermittlung von Katzen

Erfahrungsgemäß steigt die Nachfrage nach Katzen nach Weihnachten, also im Januar wieder an.

Heute haben sich bei mir 2 Berliner auf der Suche nach je einer Katze gemeldet. Ich habe sie an unsere anderen Vermittler weitergeleitet, denn wir hier in Charlottenburg haben ja zwar ein sehr komfortables Katzenheim mit 150 qm geschlossener Lauffläche mit 4 getrennten Gehegen mit Freilauf und sogar auch geschütztem Freigang in den Kiez für unsere letzten dort lebenden 4 (5) sehr alten Katzen: Rossi, Maja, Pit und Fufu. Und vorn lebt mit 20 Jahren immer noch Krümel, meine Katze. Aber eben keine Unterstützung vom Land Berlin, d.h. keine ausreichenden Mengen von Geld und gar kein kompetentes Personal. Bärbel Schlichting, unser erster Vorstand, und ich habe uns gerade darüber besprochen, dass wir nicht mehr 20 Stunden am Tag für Katzennot verfügbar sein möchten. Das bedeutet, dass wir unseren Einsatz verringern oder ganz einstellen, denn ohne mitverantwortliche Mitarbeiter, die einen Teil der Arbeitszeit und einen großen Teil der Aufgaben eigenverantwortlich übernimmt, geht es nicht. Wir (die Betreiber von sogenannten „Katzenwohnungen“, in denen Tiere leben) können nicht dauernd ohne überschaubare und endliche Arbeitszeiten im Einsatz sein und auch noch als dienstbare Geister und Reintegrationspädagogen für Hobby-Tierschützer zur Verfügung stehen. Dazu bräuchten wir fest angestellte Pädagogen, die erst mal einsatzspezifisch dazulernen müssten und für die das Geld fehlt.

Tierschutz mit lebendigen Tieren, die versorgt werden müssen, geht nicht, wenn das Land die mit Tieren im Tierschutz verbundenen Kosten für die Tiere und die Arbeitskräfte für ihre Versorgung  nicht übernimmt. Denn ausreichende Einnahmen über Spenden oder Sponsoren sind nicht in Sicht. Um so weniger je mehr gemeinnützige Vereine es gibt. Das ist das Fazit unserer nunmehr 25 Jahre  im aktiven Tierschutz mit Tieren. In allen Bereichen, die wir bedienen, ist Handlungsbedarf zu erkennen (z.B. was die Begleitung und Beratung von Katzenhaltern und ahnungslosen Journalisten und Politikern betrifft). Aber auch dafür: keine Kapazitäten, kein Personal.

Noch mal zu den 4 (5) alten Katzen (Krümel ist auch alt, genauer gesagt im 20ten Lebensjahr, aber sie ist MEINE Katze und bleibt hier), die derzeit noch in unserer „Katzenwohnung“ leben. Wenn wir die 4 Katzen, die in der Katzenwohnung leben, gut unterbringen könnten, könnten wir die Katzenwohnung an den Nachbarn weitergeben, der darauf wartet, dort einziehen zu können, weil sie größer ist als seine Wohnung und besser Platz böte für diese Familie mit Kind, Hund und Katze, die sich derzeit mit 1,5 Zimmern zufrieden gibt und darauf wartet, dass wir die Katzenwohnung abgeben. Finanziell würde es uns / mich spürbar entlasten. Allerdings befindet sich mein Badezimmer in dieser Wohnung. Wenn wir sie aufgeben würden, hätte ich kein Bad mehr und müsste mir vorn eins einbauen, was auch nicht gerade billig ist..

Dass ich neue, junge Katzen für deren spätere Vermittlung in diese Katzenwohnung aufnehme, kommt nicht in Frage solange ich alleine die damit verbundene Verantwortung, die Arbeit und die Kosten an der Backe habe.

 Für mich wäre es angenehm, wenn unsere Senioren-Katzen einzeln zu Haltern in der Nähe geben könnte (denn 2 davon sind ja Freigänger – und die anderen benutzen abwechselnd unseren Hof als Auslauf), wenn sie also einzeln in Familien untergebracht werden könnten. Denn jede von diesen Katzen will mich allein für sich, d.h. sie alle klammern und wollen dauernd bedient und beachtet werden. Es gibt 3 Wohnbereiche für diese 5 Tiere, da einige unverträglich sind und sich hauen. Ich muss mich also ständig entscheiden, in welchem Wohnbereich mit welcher Katze ich mich aufhalte. Die Katzen, bei denen ich dann nicht bin, stehen an der Netztür ihres Reviers und schreien bis ich komme. Das nervt uns alle.

Nun überlege ich welche Katze  ich an welche Menschen aus der Nachbarschaft (?) abgeben könnte. (Ich weiß, dass man sehr viel Glück braucht, um für alte kranke Katzen einen geeigneten Halter zu finden. Es ist aber gelegentlich auch schon gut gegangen und manche von unseren alten Katzen hatte es im neuen Zuhause bei kompetenten Haltern besser als bei uns. Z.B. Murkel, Miei, … ) Wichtig ist mir dabei, dass die neuen Halter die Katzenbedürfnisse (wie ausreichende Bewegung, richtige Fütterung (Senior-Futter!), richtige Medikation,  stressfreie Haltung, Notlagen gut einschätzen) richtig erkennen und bedienen können und wollen anstatt die Tiere „nebenbei mitlaufen“ zu lassen, dadurch zur Anpassung an ihre Lebensumstände und Gewohnheiten zu zwingen und damit zur „Sache“ zu machen. Katzen sind sowieso sehr anpassungsfähig. Es gibt aber auch zu viel Anpassungsnotwendigkeit – und der tut den Tieren nicht gut. (Dazu gehört z.B. Snacks statt Spielen und Bewegung).

Oben: Maja entwickelt sich mit zunehmendem Alter immer mehr zur Schmusekatze, die unentwegt auf dem Schoß sitzen will und verärgert reagiert sobald der besessene wackelt… Sie ist etwa 10-12 Jahre alt und soweit ich sehe gesund. Sie ist die einzige von den 5 katzen, die keine Medikamente bekommt, also nicht 2 x täglich im Abstand von 12 Stunden betan werden muss – aber dafür immer wieder die meiste Zeit dazwischen.

Pit geht es nicht anders. Maja haut ihn, weil sie eifersüchtig ist, denn ich muss mich um ihn kümmern. Er lässt es sich gefallen  (d.h., er mag sie) Pit ist etwa 10 – 12 Jahre alt und chronisch krank (Diabetes und neuerdings auch Futterallergie gegen Winston). Er kostet dadurch monatlich etwa 100.- € für Futter und Medizin/ Spritzen/ Insulin/Darmbakterien und braucht einen katzenmedizinisch kompetenten Halter, der frühzeitig merkt, wenn was nicht stimmt mit ihm  und das auch selber richtig bedienen kann. Er darf auch bei mir im Bett schlafen damit ich ihn unter Kontrolle haben, denn ich habe ihn schon einmal morgens im diabetischen Koma vorgefunden, weil er nachts nach der Insulinspritze sein Futter erbrochen hatte.

Rossini ist ca 15 – 16 Jahre alt und absolut unterschmusifiziert. Das Problem, was ich mit IHM habe, ist, dass er ständig schreit, weil er meine Nähe will. Ich muss ihn aber getrennt von den anderen Katzen halten, weil er sie haut (d.h. auch eifersüchtig). Dann muss ich mich entscheiden, wo ich mich aufhalte: vorn bei meiner Katze, in der Mitte bei Fu, Pit und Maja oder hinten bei Rossi. Da der Fernseher mit dem Sofa in der Mitte steht, sitze ich meistens bei Fu, Pit und Maja und Rossi jammert und schreit, weil er zu wenig Beachtung kriegt. Lasse ich ihn zu den anderen dreien, hat er sie nicht nur sondern fängt sofort damit an, das ganze Revier der Konkurrenten zu markieren. Ich rede mit Rossi oft darüber, dass das dumm von ihm ist, weil ich ihn dann wieder in sein Einzel-Abteil tun muss, aber er sieht einfach nicht ein, dass ER sein Verhalten ändern muss und nicht ICH. Denn wenn er nicht damit aufhört, die anderen Katzen zu hauen oder mir in mein Zimmer zu pinkeln muss er eben allein in seinem Teil der Wohnung (mit Freigang zum Hof) leben. Schade ist auch, dass er unsere Schmusifizierer beißt, wenn sie ihn unaufgefordert anfassen. Ein richtig dummer Mamakater, der in den knapp 15 Jahren, die er nun schon hier ist (er ist uns 2004 erwachsen zugelaufen), nichts dazugelernt hat.

Sobald ich mich mit einem Buch oder einem Strickzeug neben ihn auf seine Couch lege und dazu Musik anmache, rollt er sich neben mir liegend ein und schläft. So lange wie ich da sitze. Manchmal sind sie nicht so einfach, unsere lieben Tierchen.

Na ja, daran, dass wir „Fufu“ vermitteln ist ja kein denken, er lebt seit nunmehr 15 und 1/2  Jahren selbständig in diesem Kiez und kommandiert mich herum: Weiß der Teufel, warum ich das mitmache. Vielleicht, weil es schlimmer für mich wäre, es nicht mitzumachen.

Katzen jeden Alters, für die unsere Mitglieder ein gutes, neues Zuhause suchen, gibt es weiterhin bei unseren anderen aktiven Mitgliedern im Verein, d.h. bei Bärbel Schlichting in Hellersdorf ( Tel. 56 33 665), Kerstin Liefländer in Hellersdorf (Tel. 562 57 50 und 0162 96 42 317, sie hat oft junge Tiere und manchmal auch junge Hunde), Klaus Kowalsky in Bukow (Tel. 604 73 61 und 0176 41.93.13.46), Rosi B. in Spandau  (Tel. 331.46.88 und 0160 970 32 567, sie hat gerade zwei junge Katzen, die in Zuhause brauchen, eine ist wohl etwas scheu), Beate Rusch (Tel. 36 77 527)

 

23. 1. 2018:  Und hier noch eine kleine Werbung: Zu Weihnachten haben wir etwa 10 Katzenschlafplätze zum Testen bekommen. Sie sind dekorativ, von Hand gehäkelt, maschinenwaschbar – und sie werden von unseren Katzen gut angenommen; erhältlich bei der Herstellerin:

Diese Firma ist auf Katzen ausgerichtet. Sie baut auch Möbel mit Schlafplätzen für Katzen oder Platz für Katzenschlafplätze wie oben das Regal…