Petra Namyslo hat für uns bei der Tierschutzbeauftragten Frau Plange angefragt, ob tot aufgefundene Tiere, die von der Polizei entsorgt werden, vor ihrer Verwertung Chip-gelesen werden. Hier ihre Antwort:
„Ca 20. 8. 2017 – mail von Frau Plange:
Liebe Frau Namyslo, Sehr geehrte Frau Luhmer,
leider kann man nicht davon ausgehen, dass die Polizei – anders als z.B. die meisten Ordnungsämter, über Chiplesegeräte verfügt.
Wenn aktueller Bedarf besteht, könnte sich ein Tierbesitzer evtl. an das örtlich zuständige Ordnungs- oder Veterinäramt wenden.
Überfahrene oder tot aufgefundene Tiere werden in den meisten Fällen nicht auf das Vorliegen eines Transponders / Chips kontrolliert.
Mit tierfreundlichen Grüßen, Diana Plange
Fachtierärztin für Tierschutz und Tierschutzethik
-Tierschutzbeauftragte des Landes Berlin-
Senatsverwaltung für Justiz, Verbraucherschutz und Antidiskriminierung
Salzburger Straße 21-25, 10825 Berlin, Tel: + 49 30 9013 – 2749
Fax: + 49 30 9013 -2000, diana.plange@senjustva.berlin.de
Website der Tierschutzbeauftragten des Landes Berlin“
RenaLu: Meine Idee dazu:
Wer kann der Polizei mal ein paar Chiplesegeräte spendieren? So teuer sind diese Geräte ja nicht – und inzwischen ja auch digital, so dass die Chipnummern von tot aufgefundenen Tieren auch mühelos online veröffentlicht werden könnten.
Es wäre hilfreich für die Halter von Freigängern und entlaufenen Katzen, wenn ihre quälende Suche nach ihrem Haustier beendet würde durch die Gewissheit, dass es nicht mehr lebt.
Wer der Polizei ein Chiplesegerät spendieren möchte: Wir fragen sie lieber erst mal, ob sie das auch einsetzen möchten oder als unzumutbare Mehrarbeit empfinden und ablehnen würden.
Sinnvoll wäre es ja auch, wenn nicht die Polizei die totgefahrenen Tiere einsammelt sondern die Leute vom Ordnungsamt, die ja anscheinend mit Chiplesegeräten ausgestattet sind. Die Idee von Frau Plange, dass sich Anwohner, die so eine Katze finden, sich dorthin wenden könnten, ist ja auch sinnvoll und hilfreich. Danke, Frau Plange!
renalu