Streit mit den Nachbarn – und die gesetzlichen Grundlagen

RenaLu am 6. 9. 2016:

Wir kennen es selber zur genüge und werden es auch immer wieder von Hilfe suchenden Menschen gefragt: Wie kann man denn sich und seine frei laufenden Tiere schützen, wenn diese den  Zaun zum erzürnten Nachbarn als Grenze nicht anerkennen?

Die Rechtslage ist klar: Jeder normale Mensch darf bis zu 2 Freigängern haben und kann im Fall dass es sich dabei um Katzen handelt, auch nicht haftbar gemacht werden für Schäden, die diese Tiere beim Nachbarn anrichten. Egal ob die Katzen im Blumenbeet scharren oder in die Parterrewohnung einsteigen um dort die Anwesenheit zu dokumentieren.

Katzenhalter sind gut beraten, praktische Lösungen für ihr Problem zu finden bevor der Streit mit dem Nachbarn eskaliert. Denn egal wie Recht jemand hat oder bekommen kann, das ist langatmig, teuer und auch nicht ergiebig ihn der Sache, denn der Streit belastet alle, die darin verwickelt sind.

Wir hatten 2000 geglaubt, dass wir unser Problem mit nicht stubenreinen Freigängern (in größerer Anzahl als erlaubt – aber zum Glück war die Behörde auf unserer Seite und hat unser Vereinsasyl in Charlottenburg zur Katzenpension erklärt)  praktisch-handwerklich gut gelöst hätten: Wir haben nämlich beide Höfe von unserem Mietshaus, die den Katzen als Freilauffläche dienen sollten, so vernetzt, dass sie da nicht mehr raus konnten.

Im Ergebnis ist das nicht nur hilfreich bei der Betreuung der Katzen, deren Ausgang man nun auch nicht mehr ständig kontrollieren musste, die Bepflanzung von den Höfen ließ dort auch Biotope entstehen, die allen gut gefielen.

640-ersterHof

Deshalb sei die Vernetzung von unserem ersten Hof allen, die Freigänger haben, zum Nachbau empfohlen:

Unser erster Hof ist an 3 Seiten geschlossen, die 4. Seite ist zur Hälfte offen. Dort befand sich nur ein etwa 170 cm hoher Maschendrahtzaun, der unten und oben von den Katzen mit Leichtigkeit überquert werden konnte. (hier hinter der Bank hinten).

Diesen Maschendrahtzaun haben wir unten mit dicken Dachlatten und Ziegelsteinen am Boden befestigt. Oben haben wir ihn auch mit Dachlatten/ Pfosten auf die Höhe von etwa 2,30 m erhöht. Das fehlende Stück Maschendraht haben wir durch Katzenschutznetz ersetzt. Und dieses haben wir oben so reichlich angebracht, dass nach innen / vorn etwa 60 cm Überhang waren, die wir nach innen gezogen und mit Bindfäden befestigt an allem festgebunden haben, was dort geeignet war um eine waagerechte Netzfläche entstehen zu lassen.

Wenn nun die Katzen am Zaun hochgelaufen sind, sind sie oben mit dem Kopf gegen das nach innen gezogene Netz gestoßen  und wieder heruntergefallen/ gelaufen, weil sie nicht weiter kamen. Sie können nämlich nicht hangeln.

Und an DIESER STELLE haben wir seitdem relative Ruhe mit den Nachbarn.

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