Markenlizenzvertrag zum Tierschutzlabel
Übersicht der wesentlichen Bestimmungen des Markenlizenzvertrags
Alle Verträge haben eine Präambel, die wir hier im Wortlaut zitieren:
Der Lizenzgeber wurde im Jahre 1881 als Dachorganisation der Tierschutzvereine und Tierheime in Deutschland gegründet, um dem Missbrauch von Tieren wirksamer entgegentreten zu können. Heute sind ihm 16 Landesverbände und über 700 örtliche Tierschutzvereine mit mehr als 500 vereinseigenen Tierheimen und mehr als 800.000 Mitgliedern aus allen Teilen der Bundesrepublik Deutschland angeschlossen. Damit ist der Lizenzgeber Europas größte Tier- und Naturschutzdachorganisation.
Um die Tierschutzstandards und -bedingungen von Tieren in der Landwirtschaft, die zur Nahrungsmittelgewinnung gezüchtet, gehalten und geschlachtet werden, zu verbessern, bemüht sich der Lizenzgeber bereits seit langem, Erzeuger und Händler von tierischen Lebensmitteln zu einer Verbesserung der Zucht-, Haltungs-, Transport- und Schlachtbedingungen der betroffenen Tiere zu bewegen.
Zwar existieren bereits Produzenten tierischer Lebensmittel, die besonders hohe Tierschutzstandards bei den von ihnen verwendeten Tieren gewähren. Gleichwohl will der Lizenzgeber versuchen, auch breitere Marktanteile für solche tierischen Lebensmittel zu eröffnen, deren Herstellung ein zumindest deutlich über den gesetzlichen Mindeststandards liegendes Tierschutzniveau einhält. Hierbei ist sich der Lizenzgeber durchaus bewusst, dass er zur Erreichung einer breiteren Marktdurchsetzung derartiger Produkte – zumindest vorübergehend – Tierschutzstandards akzeptieren muss, die zwar deutlich über den gesetzlichen Mindeststandards liegen, aber gleichwohl noch nicht das Optimum dessen darstellen, was der Lizenzgeber letztendlich zum Wohle der Tiere zu erreichen wünscht. Ziel dieses Entgegenkommens ist es jedoch, durch das Erschließen breiterer Marktanteile für solche tierischen Lebensmittel, die den betroffenen Tieren bessere Zucht-, Haltungs-, Transport- und Schlachtungsbedingungen als die gesetzlichen Standards bieten, eine spürbare Verbesserung für eine große Anzahl betroffener Tiere zu erreichen.
Aus diesem Grund hat sich der Lizenzgeber dazu entschlossen, ein Tierschutzlabel-System aufzubauen, in dessen Rahmen gegenwärtig zwei Tierschutzlabel-Stufen existieren, namentlich die Einstiegs- und die Premiumstufe. Beiden Stufen ist gemein, dass sie ein deutlich über den gesetzlichen Mindeststandards liegendes Tierschutzniveau bieten. Die Einstiegsstufe ist – wie der Name bereits ausdrückt – vom Lizenzgeber dafür gedacht, Anbietern von tierischen Lebensmitteln den Einstieg in eine solche, deutlich über den gesetzlichen Mindeststandards liegende Herstellung dieser Lebensmittel zu ermöglichen. Im Gegensatz dazu bietet die Premiumstufe ein Tierschutzniveau, welches dem vom Lizenzgeber anvisierten Ziel, den Herstellungsprozess tierischer Lebensmittel deutlich tierfreundlicher zu gestalten, sehr viel näher kommt. Im Kern sollen insbesondere Anbieter tierischer Lebensmittel, die bisher ihren Tieren keinerlei über den gesetzlichen Mindeststandards liegenden Zucht-, Haltungs-, Transport- und Schlachtbedingungen geboten haben, mithilfe der Einstiegsstufe sukzessive zur Premiumstufe hingeführt werden, um so am Ende des Tages für eine große Anzahl von Tieren in der Landwirtschaft deutlich verbesserte Lebensbedingungen zu schaffen. Zur Erreichung dieses satzungsmäßigen Tierschutzziels des Lizenzgebers ist der Aufbau eines Tierschutzlabel-Systems das einzige und unentbehrliche Mittel.
In den Verträgen werden unter anderem folgende Punkte geregelt:
Zweistufiges Label-System: Einstiegsstufe und Premiumstufe.
Einräumung einer nicht-ausschließlichen bzw. nicht-exklusiven Lizenz, das heißt, das Tierschutzlabel-System steht grundsätzlich jedem Anbieter tierischer Lebensmittel, der die betreffenden Kriterien und Bestimmungen erfüllt, offen.
Durchführung einer Zertifizierung sämtlicher in die Herstellung der Tierschutzlabel-Produkte einbezogenen Betriebe und Unternehmen anhand genau festgelegter Kriterien durch unabhängige Zertifizierungsstellen.
Besichtigungs- und Kontrollrechte des Deutschen Tierschutzbundes hinsichtlich
der betreffenden Betriebe, um auch durch Kontrollen “vor Ort“ sicherzustellen,
dass die Tierschutzkriterien und Bestimmungen eingehalten werden.
Rechtliche Absicherung der Einhaltung der Tierschutzkriterien und Bestimmungen
durch vertragliche Regelungen, die bei gravierenden Verstößen unter anderem auch die Möglichkeit eines vollständigen Ausschlusses des betreffenden Betriebs bzw. Unternehmen aus dem Tierschutzlabel-System vorsehen.
Motivierung der betreffenden Betriebe und Unternehmen, nicht nur Einstiegsstufen- sondern auch Premiumstufen-Produkte anzubieten.
Sicherstellung der Unabhängigkeit des Deutschen Tierschutzbundes durch vertragliche Bestimmungen, die ausdrücklich vorsehen, dass der Deutsche Tierschutzbund bei tierschutzwidrigem Verhalten der involvierten Betriebe und Unternehmen auch weiterhin öffentliche Kritik hieran sowie Grundsatzkritik an Intensivtierhaltung insgesamt äußern und rechtlich hiergegen vorgehen kann und zwar unabhängig davon, ob die betreffenden Betriebe und Unternehmen bei dem Tierschutzlabel-System mitmachen oder nicht.
Finanzierung des Aufbaus, des permanenten Ausbaus und des laufenden Betriebs des Tierschutzlabel-Systems durch entsprechende Lizenzgebühren. Das bezieht sich insbesondere auf die fachliche Begleitung und Weiterentwicklung der Labelstufen und die dazu begleitende Kommunikation.
Kontrolle der Bewerbung von Tierschutzlabel-Produkten zwecks Verhinderung von “Greenwashing“, das heißt dem unzulässigen Bewerben von tierischen Lebensmitteln mit dem Tierschutzlabel, ohne dass insoweit die betreffenden Kriterien und Bestimmungen erfüllt sind.
Flexibilität hinsichtlich künftiger Änderungen (etwa durch neue wissenschaftliche Erkenntnisse oder Änderungen der tierschutzrechtlichen Gesetzeslage), das heißt unter anderem, die Tierschutzkriterien können nach vereinbarten Übergangsfristen vom Deutschen Tierschutzbund verändert und/oder angehoben werden.
Kriterienkataloge
Die detaillierten Kriterien für die tiergerechte Haltung und Behandlung von Masthühnern bzw. Mastschweinen sowie zur Verarbeitung von Fleisch im Rahmen des Tierschutzlabels können Sie hier herunterladen:
Kriterienkatalog Masthühner
Kriterienkatalog Mastschweine
Kriterienkatalog Verarbeitung
Wo bekomme ich die Produkte? PLZ, Ort, Beirat
Lesen Sie Artikel zum Tierschutzlabel aus der Zeitschrift des Deutschen Tierschutzbundes „du und das tier“: Kriterien für mehr Tierschutz (Heft 3/13), Wissenschaftliches Fundament (Heft 2/13) Hoffnung für Millionen, (Heft 1/13), Copyright 2013 Deutscher Tierschutzbund e.V.,
Die Seite wurde zuletzt geändert am 27 September 2013.