Sommerpause

Die Behörde hat die Aufnahme und Weitergabe von (Notfall-)Tieren ohne Paragraph-11-Erlaubnis a.- e. untersagt.

Der Erwerb der Paragraph-11-Erlaubnis besteht in einem Schnellkurs über Tierhaltung mit danach erfolgender Erlaubnis zur Tieraufnahme und Weitergabe durch den betreffenden Amtstierarzt. Der Amtstierarzt kann diese Erlaubnis aber erteilen und widerrufen wie es ihm gerade gefällt. Das haben wir gerade erlebt: Grundloses Wegnehmen und wieder Erteilen und wieder Wegnehmen. In der Realität bedeutet es, dass der Erwerb der 11-Erlaubnis, also der amtstierärztlichen Bescheinigung zur Aufnahme und Weitergabe von Tieren für den Inhaber dieser Erlaubnis überhaupt keinen Wert hat, da die Erteilung und der Entzug willkürlich sind. Es gibt auch MIT 11-Erlaubnis nicht die Möglichkeit zum selbständigen Arbeiten, denn die Behörde möchte bei JEDEM aufgenommenen Tier mitbestimmen und sogar auch mit-therapieren, egal was der Haustierarzt angeordnet hat. Die Behörde möchte bestimmen, was mit jedem vom Tierschützer aufgenommenen Tier zu geschehen hat. Im konkreten Fall erlebt Tierschützer so großes Maß von behördlicher Gewalt, dass man Mühe hat zu begreifen, dass das Wirklichkeit ist und nicht Film oder fake.

Dabei spielt auch keine Rolle, ob jemand 11-Erlaubnis hat oder nicht.

Tierwohl, Tierschutz passen offenbar nicht in die Zeit. Die Erneuerung und Erweiterung vom Tierschutzgesetz nützt nicht dem Tier, nicht dem Halter sondern den Behörden bei der Verhinderung von tierschützerischen Eigeninitiativen durch den Bürger, dem in vielen Fällen Wissen fehlt um das, was er tun will, gut zu tun. Für Wissenszuwachs beim Bürger führen die neuen Tierschutzstrukturen mit 11-Erlaubnis nicht.

Der Bürger macht also nun wieder SELBSTÄNDIG in eigener Regie, so wie früher. Jeder macht also wieder was er will und wie er meint. Er macht nur, was ihm selber nützt und was ihn nichts kostet und ihn nicht belastet.  Ich hätte mir was anderes gewünscht als chaotisches learning by doing. Meine Vorstellungen vom Zusammenbringen, der Koordination und der Förderung von Aktiven und Initiativen und der Förderung von WEITERBILDUNG aller Betroffenen waren eine schöne Utopie.  Nun haben wir eine Flut von neuen Gesetzen und Verordnungen, die der Obrigkeit das mehr oder weniger willkürliche Verbot von Tierschutzaktivität im Einzelfall noch einfacher macht. Die Behörde will Tierschutz von Bürgern nur weisungsbefugt unter dem Tierschutzverein Berlin.

Die Blödheit, die Geldgier und der Werteverlust dieser Zeit werden nicht nur im Umgang mit Tierwohl und Halterwohl beklagt. Der Geist und die Seele bleiben auf der Strecke. Die Ausnahme bestätigt diese Regel.

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