Vorgestern morgen rief mich ein Herr an, der in Hellersdorf einen etwa 4 Monate alten Kater (bei minus 2 Grad Temperatur in der Nacht!) morgens am Baum angebunden gefunden hat. Da er selber Katzen hat, wollte er den Kater ins Tierheim bringen. Beim Anruf dort erfuhr er aber, dass man ihm unterstellte, dass er dem TB seine eigene Katze als Fundkatze andrehen wollte. Er sollte im Fall der Abgabe dem Tierheim 80 €uro bezahlen. Das hat ihn so verwundert, dass er lieber erst mal andere Berliner Tierschutzvereine angerufen hat und dann – wie ich später hörte – sich dazu entschlossen hat, die nötige Tierschutzarbeit zur Versorgung und Vermittlung dieser Katze lieber selber zu machen.
So erklärt sich die seit Jahrzehnten unveränderte Struktur vom Berliner Tierschutz. Allerdings haben wir diesem hilfreichen Herrn nicht verraten, dass er Fundkatzen nur aufnehmen und Tierschutzarbeit nur tun darf, wenn er Inhaber einer Paragraph-11-Erlaubnis ist, deren Erwerb ca 1000 €uro kostet und die als Schutz vor Behördenwillkür gegenüber Tierschützern keinerlei Wert hat. Jede Tierschutzaktivität wird hierzulande unterbunden, sobald ein Nachbar sich beschwert. In diesem Fall nützt auch die §-11-Erlaubnis nichts, sie wird entzogen. Denn im Tierschutz bekommt in manchen Bezirken immer der Denunziant Recht. Die Berliner Justiz hat in den letzten Jahren einige Gesetze geschaffen, mit denen die Behörden den Tierschützern ihr Arbeit noch leichter verunmöglichen können. (Wir erinnern daran, dass unser sehr kompetentes Mitglied die §-11-Erlaubnisse für Hunde und Katzen abgenommen bekommen hat, weil sich eine Nachbarin über ihre Tierschutzaktivitäten beschwert hatte, und zusätzlich auch noch von den Amtstierärzten in Hellersdorf das Verbot der Aufnahme von Tieren erhalten hat – bei Androhung von bis zu 125 € Bußgeld für jedes bei ihr vorgefundene Tier. Wir leben in einer sehr merkwüdigen Zeit.)