… kann ich nur den Spendern zukommen lassen, von denen ich ausser dem Namen auf der Überweisung auch noch eine Anschrift bekommen habe…. Ich bitte um Zusendung der Anschriften…..
Sie brauchen aber für Ihre Steuerklärung nicht unbedingt eine Spendenquittung von uns, denn normalerweise reicht es den Finanzämtern, wenn Sie Ihrer Steuererklärung den Bankbeleg von der Überweisung an unseren gemeinnützigen und eingetragenen Verein beifügen…. RenaLu am 22. 1. 2014