Liebe Freunde, nach meiner langen und ernsten Weihnachtsansprache hier nun erst mal in Kürze: Maja und ich wünsche unseren Freunden und Gefährten ein gutes, gesundes, segensreiches, siegreiches und heilsames Jahr 2016! Wir stoßen an mit alkoholfreiem Bier und passen auf unsere Nachbarn und unser Haus auf. Knallerei ist – wie Balla-Balla- und Pengpeng-Spiele – was für den mittelalterlich fixierten Typ. Aber wenn es denn sein muss, dann doch lieber mit Böllern als mit Hightech-Waffen.
Nun doch noch was zu unseren „Spielregeln“: Unsere wichtigste Aufgabe 2016 wird sein, unsere Spielregeln bekannter zu machen. (Tier)Medizinern beizubringen, dass der Kunde Auftraggeber ist. Dass sie alle therapeutischen Massnahmen am Menschen und am Tier genau mit dem Menschen / Halter besprechen bevor sie tätig werden – und dass sie mit einem Tier, das ihnen nicht gehört, nichts tun dürfen, was der Halter nicht will. Wer meint, der Kunde/ Halter dürfe in die Therapiewünsche oder -Vorstellungen vom Arzt nicht reinreden, weil er ja sowieso doof ist und keine Ahnung hat und ja auch sowieso nichts zu sagen hat, wird das vor Gericht erklären müssen: diese selbstherrliche und unfähige Sorte (Tier)Mediziner (und in meinem Fall leider auch Zahnmediziner) wird sich, wenn sie uns begegnet, vor Gericht für narzisstisches Gehabe in Form von schwachsinnigem, selbstherrlich-eigenmächtigem und „allmächtigem“ Erlösertum verantworten müssen. In JEDEM Fall. In Memoriam aller unnötigerweise Gestorbenen. Wir dürfen gespannt sein.
Und dass auch das ganz klar ist: Ich habe überhaupt keine Lust dazu, neben allem anderen Mist im tierischen Milieu auch noch tiermedizinische Ausbildungsmängel und Systemfehler kompensieren und fehlende Kontrolle nachbedienen zu müssen. Dasselbe gilt für alle menschenmedizinischen Hohlpfosten: Jede Therapie ist, juristisch gesehen „Körperverletzung im Auftrag“ und zwar im Auftrag des Patienten, des Kunden. Beim Tier ist der Kunde der Halter. Wenn dem Tierarzt der Auftrag des Halters nicht passt, kann er die Behandlung verweigern und tut dann GAR NICHTS (anstatt gegen Halterwillen das Falsche) .
Es ist auch nicht so, dass das, was ich sage, nicht verstehbar ist für Deutsche. Es sei denn, jemand ist orientierungsgestört, taub, besessen – oder eben narzisstisch-andersgläubig. Diese sollten dann aber keine Arbeitserlaubnis haben, damit sie keinen Schaden anrichten können. Das sehen Maja (unten) und sehr viele andere genau so, vor allem Haustierhalter, denen ihr Tier am Herzen liegt.
Die Einstellung zur Euthanasie von Tieren hat ähnlich viel mit Glauben oder persönlicher Meinung zu tun wie auch bei Euthanasie von Menschen.
Wir glauben, besser: wir wissen, dass Tiere sehr gut organisiert selber sterben können, denn wir machen seit Jahren Sterbebegleitung. Dadurch können wir im Einzelfall auch gut entscheiden ob und wann ein Tier erlöst werden sollte.
In unserer Charlottenburger Station wird nicht eingeschläfert sondern geheilt. Und zwar alles. Wer nicht wieder gesund werden kann, bekommt im Rahmen von Sterbebegleitung die bestmögliche Erleichterung.
Wir leben seit Jahren mit festen Spielregeln: für die Charlottenburger Station gibt es seit langem überhaupt nur einen Tierarzt, der Euthanasie in unserem Auftrag bei unseren Tieren durchführen darf. Weil er ein guter Diagnostiker ist – und weil wir die „verkehrte Draufsicht“ oder die „Technik“ anderer nicht mögen. Wenn der eine nicht hier ist, muss das Tier eben warten bis er kommt. Kein anderer TA ist Hierbeiuns befugt, egal aus welchen Gründen, eins unserer Tiere anders zu behandeln als wir mit ihm besprechen oder es gar zu töten, ganz egal aus welchem Grund er das möchte. Es gibt auch keinen TA, der befugt ist, irgend etwas mit einem unserer Tiere vor Besprechung mit uns und ohne unsere Ansage zu tun. Das betrifft vor allem auch die Verabreichung von Medikamenten ohne vorherige Ansage des Namens und der Menge. Medikamente, die verabreicht werden, müssen auch auf der Rechnung benannt werden. D.h.: HIER in dieser Station in Charlottenburg entscheiden NUR WIR (in Absprache mit einem verständigen und kooperativen Tierarzt) über das, was ein Tierarzt mit UNSEREN Tieren machen darf: Wem das nicht passt, der kann er ja wieder gehen. Auf gar keinen Fall lassen wir uns von Tierärzten ihren Glauben oder sonst irgend etwas aufzwingen.
Umgekehrt gehen wir auch immer nur mindestens mit zwei Personen zu Tierärzten. Wir wissen warum.
Es nervt, dass der Mist immer wieder derselbe ist. Am schlimmsten sind die, die etwas auswendig gelernt haben, das bei der Betrachtung eines Tiers in ihrem Kopf kreist und dadurch die richtige Wahrnehmung vom konkreten Einzelfall, der vor ihnen sitzt, verunmöglicht. Noch schlimmer sind nur die richtig fiesen Sadisten.
Wir und unsere Haustiere sind keine verfügbaren Objekte für solche Leute. Egal wie doof wir und wie wertlos „unsere Sache Haustier“ ihnen vorkommen mag.
Aber auch noch was Erfreuliches: Soeben erfuhr ich: 2015 wurde in seinem Heimatort Pulheim / NRW eine Straße benannt nach unserem 2011 verstorbenen Mitglied Prof. Klaus Luhmer, geb. 1916. Das ging ja ziemlich fix. Er hat 1945 den Abwurf der Atombombe in Hiroshima überlebt.
Aber leider manches unserer unschuldigen Kätzchen nicht den Mord „ohne vernünftigen Grund“ durch einen Tierarzt mit „Erlöserfimmel“.