Traumatischer Abschied: Euthanasie „ohne vernünftigen Grund“

Unten guckt Red-Curry, der ganz besondere Kater.

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Dieser schöne, feinsinnige, intelligente und liebe Kater heißt Hauser-Fiffikus-Curry-Red. Er wurde im Mai 2009 geboren und erkrankte Ende August 2015 an Fettleber.

Eine Woche später, im September 2015, wurde er  bei sich zu Hause von  einem ambulanten Tierarzt „ohne vernünftigen Grund“ (so nennen Juristen die unbegründete Tötung eines heilbaren Tiers) eingeschläfert: und dies gegen den  mehrfach schriftlich und mündlich (auch unter Zeugen) vorgetragenen Willen  seiner katzenerfahrenen Halterin.

Vor der Tötung vom Kater gab es eine etwa zweistündige verbalen Debatte – man könnte es auch als Machtkampf beschreiben –  zwischen dem Tierarzt, der weder die Halterin noch das Tier zuvor jemals gesehen hatte und der sich auch weder  die zugehörige Personalakte vom Kater  ansehen noch mit den Zielsetzungen des Aufenthaltsortes vom Kater beschäftigen wollte.

Die Halterin schätzte den Gesundheitszustand vom Kater und auch die Heilbarkeit seiner Erkrankung genau richtig ein: er habe, sagte sie dem Arzt, keine Anämie, keine Blutneubildungsstörungen und mithin auch keine akute „Leukose“, er habe eine ganz  akute Fettleber und dazu eine leichte, gerade beginnende, noch nicht schmerzhafte Pankreatitis. Mit beidem kenne sie sich aus, sie wolle den Kater mit ihrem Team heilen.

Der ambulante Tierarzt widersprach  behauptete, der Kater sei unheilbar krank und müsse sofort eingeschläfert werden, er habe den ganzen Bauch voller Tumoren, er sei anämisch, akut leukotisch, habe  schon Blutneubildungsstörungen, Organschäden und sei auch bereits unterkühlt. Das war alles erfunden, alles gelogen. Der Arzt hat fabuliert.

Denn das vorliegende Blutbild bewies das Gegenteil; den guten bis sehr guten Pflegezustand vom Kater – abgesehen von der akuten Fettleber. Das Fehlen von Anämie. Es gab gar keine Blutneubildungsstörungen. Genau dasselbe zeigte auch die Farbe der Nase (Schleimhäute) vom Kater.

Das vorhandene  Blutbild wurde aber vom Arzt nur überflogen, missbräuchlich verdreht, und diese Verdrehung / Falschaussage dann mit Druck als Grund für die Notwendigkeit zur sofortigen Einschläferung verwendet.

Mit diesen Täuschungsmanövern versuchte der Arzt die erfahrene Halterin und die inzwischen dazugekommenen naiven Exhalter vom Kater zur Akzeptanz der vom Arzt geplanten Tötung des Katers zu bewegen. Das gelang ihm aber nicht, denn die Halterin konnte und wollte seiner Argumentation nicht folgen. Sie kannte ihn ja nicht, und sie traute ihm nicht. Sie sah ja, dass er log und nicht kooperieren und beim Heilen nicht helfen sondern es verhindern wollte. Er wollte töten. Und zwar sofort, wie er immer wieder betonte.

Der Tierarzt tötete den Kater wie von ihm geplant am Ende der Debatte unter Aufsagung vom falschen Teil vom Tierschutzgesetz – und zwar da genau den ihm in den Kram passenden Teil davon, der besagt, dass unheilbar kranke Tiere nicht durch sinnlose Heilbehandlung gequält werden sollen. Der teil, dass auch sie palliativ bis zum Tod begleitet werden dürfen, fehlte. Dieser vom TA vorgetragene Teil passte nun aber genau nicht auf den Zustand vom heilbaren und heilungsbedürftigen Kater mit Heilungsauftrag an den TA bei diesem Termin. Also gar nicht auf diesen besonderen Einzelfall und die zugehörigen Gegebenheiten.

Dieser TA  tötete den Kater gegen den Willen seiner Halterin obwohl ein „normaler“ (niedergelassener) Tierarzt keine Katze gegen den Willen des Halters töten darf, auch nicht, nachdem er der Katze vier tödliche Krankheiten „angedichtet“ hat, die die Katze gar nicht hatte…

Der Verein ließ den Kater obduzieren. Der Tierarzt hatte unrecht: Es lagen gar keine unheilbaren Krankheiten beim Kater vor. Die Halterin hatte Recht mit ihrer Einschätzung von der Heilbarkeit und Behandlungsbedürftigkeit  vom  Kater. Das macht ihn nun aber nicht wieder lebendig.

Und auch nicht all die anderen Haustiere, denen dasselbe in diesem Jahr passiert ist.

Und zwar auch wegen Systemschaden: Dadurch, dass wir keine Katzenschutzverordnungen kriegen, gibt es ein Übermaß an Tieren, deren Wert – wie bei allem wovon es zu viele gibt – nicht geschätzt wird. Geradezu eine Sauerei finde ich es, dass der Gesetzgeber damit begünstigt, dass Leute sich mit überwiegend unkontrolliertem „Wegstechen“ von Haustieren ihren Lebensunterhalt verdienen können.  Das geht gar nicht.

Ebenso wenig geht, dass das Töten von Haustieren im Hausbesuch mit 140.- bis 450.- € pro Tier dem Tierarzt mehr einbringt als die meisten Heilbehandlungen, die dem Tier bei der Genesung helfen würden.

Der Verein, dem der Kater gehörte, will nun dafür sorgen, dass in Zukunft jeder Tierarzt in Berlin, der  „ohne vernünftigen Grund“ (= d. h. für den normalen, niedergelassenen Tierarzt „gegen den Willen des Halters“)  eine Katze tötet,  damit  zu rechnen hat, dass er sich für sein Tun verantworten muss. Dabei geht es vor allem auch um die den Umgang mit missbräuchlicher Nutzung ärztlicher Befugnisse, um Gewalt gegenüber Haustieren und ihren Haltern. Geklärt werden muss auch noch, ob Tötung nach absichtlicher Täuschung vom Halter oder seiner mutwilligen, absichtlichen falschen Beratung eine Straftat ist.  Es kann ja nicht sein, dass Tierärzte sich nach dem Aufsagen von gelogener infauster Buch-Diagnostik das Recht herausnehmen, Haustiere zu töten (z. B. weil sie damit mehr Geld einnehmen können als mit Heilbehandlung – oder auch, weil sie dann therapeutisch nichts können müssen ausser töten) ohne sich dafür verantworten zu müssen. Dazu kommt nun in diesem speziellen Fall noch eine Prise betrügerischer Masche. Tierärztliche Schlamperei.  Ein Haufen Lügen.  Ein Quäntchen Rechtsverdrehung.  Unübersehbare diagnostische und therapeutische Inkompetenz  – und schon ist die Katze tot, mit deren Heilung / Erhalt  der TA beauftragt worden war.

Wenn  Ärzte sich  solche  narzisstischen und dummen Alleingänge  schon bei sehr erfahrenen Haltern getrauen, wie mag es dann erst aussehen, wenn sie  die Tiere von  wenig erfahrenen Haltern  vor sich haben, die noch mehr als erfahrene  auf die Kompetenz und Integrität ihrer Tierärzte angewiesen sind? Und wie schlecht sind solche Erfahrungen für das Vertrauen, das Patienten in einen Arzt haben sollten, haben müssen! Wie schadet es der gesamten Standeszunft.

Wir sind sehr tierärzteerfahren. Wir hocken seit vielen Jahren mit unseren Katzen berlinweit jeden tag bei Tierärzten – am liebsten bei denen, die diagnostisch und therapeutisch was können und auch noch gute Lehrer sind. Und tötet jeder TA maximal eine Katze durch „Kunstfehler“. Unsere Tierärzte arbeiten als Fachärzte in dem Bereich, den sie besonders gut können.

Wir arbeiten selbstlos – und tun gern, was dem Wohl des Ganzen dient.   Wir haben deshalb auch beschlossen, den Schutz der Haustiere und ihrer Halter vor schlechten Tierärzten  als ausdrückliches Vereinsziel in unsere Satzung aufzunehmen, in jenen Artikel, in dem es um alltagspraktische Ausrichtung vom Verein und um das gerichtliche Belangen von  Katzenmördern (als § 2.1.e) geht. Das wird höchste Zeit, meinen wir. Es ist ein Anfang. Den finden sehr viele gut. Vor allem alle wütenden und  trauernden Hinterbliebenen – einschließlich dem echt angefressenen Hausarzt vom Curry, dem sein Lieblingspatient von einem Kollegen weggestochen wurde, weil er gerade mal ein paar Tage in Urlaub war.

In memoriam Curry. Wenigstens bewegst du was. Ein großer Auftrag! Aber du warst ja auch immer schon ein ganz besonders lieber, feiner und intelligenter Kater!

Beschluss unserer MV vom 8. 11. 2015.

Unten: Da hockt Red-Curry am 5. 9. 15 auf der Hochebene im Garten und hört sich an, was über ihn verhandelt wird! Der Kater ahnt wohl schon, dass er gleich „ohne vernünftigen Grund“ (so nennen das die Juristen) getötet  wird. Denn so grantig hat er vorher noch nie im Leben geguckt!

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Nachtrag: Inzwischen hat der Töter die Tötung ohne vernünftigen Grund (d.h. als „Kunstfehler“ nach unzureichender Diagnostik) zugegeben und den Fall an seine Haftpflichtversicherung weitergereicht: die ist auch zahlungswillig. So ähnlich wie wenn ich aus Versehen die Lieblingsvase von meinem Nachbarn runterwerfe  und den Schaden meiner Haftpflichtversicherung melde, die sie dann ersetzt. Aber das tut sie wohl nur dann, wenn ich nicht die Vase absichtlich nach meinem Nachbarn geworfen habe um ihn damit zu verletzen.

Allerdings behauptet er nun,  er hätte  von uns Auftrag zur Tötung gehabt, was (schriftlich und mündlich mit Zeugen) nachweislich nicht stimmt. Er fabuliert wieder. Und  schreibt nun denselben in sich unlogischen, tiermedizinischen Stuss, den er zuvor beim Behandlungstermin, den er selbstherrlich  und ohne  ausreichende Diagnostik in einen  Tötungstermin umgewandelt hat,  auch schon geredet hatte.

Wir müssen nun sehen, wie es weitergeht. Die Guten sind bei uns.

Die Seite wurde zuletzt geändert am 27 Dezember 2015.