Es ist ja schizophren: einerseits ist das Tier als Handelsware juristisch gesehen kein Lebewesen sondern eine Sache (ungefähr so wie früher die Sklaven) und andererseits soll es doch ein Lebewesen sein, das es gilt vor Leid zu schützen. Die eine Sicht der Dinge (Tier als Sache) ist allen zu verdanken, die meinen, dass sie mit Tieren Geschäfte machen müssen. Warum sich so eine Sicht jetzt immer noch juristisch und legislativ durchsetzen kann, das ist irgendwie nicht zu begreifen – und warum die Ahndung von Verstößen gegen Tierschutz oft so lasch, gleichgültig und beliebig erfolgt (ausser wenn es das eigene Tier betrifft) auch nicht.
Bitte, melden Sie alle beobachteten Verstöße gegen das Tierschutzgesetz und jede miterlebte Tierquälerei bei den Amtstierärzten.
Sie sollten auch gleich eine Strafanzeige bei der Polizei machen. Das geht auch online ABER hier das „Vorwort der Polizei“ zur online-Strafanzeige :
Neuerdings haben wir eine beim Land Berlin hauptamtliche Tierschutzbeauftragte, Frau Diana Plange, Ex-Amtstierärztin von Spandau. Sie kennt sich gut aus. Tel.: 030 9013-2749. Der können Sie auch Verstöße gegen das Tierschutzgesetz und Fälle von Tierquälerei melden.
Die Seite wurde zuletzt geändert am 1 August 2017.