Einige bisherige gesetzliche Grundlagen im Tierschutz

                                                                        Fundkater „Emil“: Copyright: Marketa Klapa, 2018

Liebe Leser,

in dem Maße wie wir seitens der Behörden an  praktischer Tierschutzarbeit gehindert werden, bekommen wir Zeit dazu, uns und andere theoretisch weiterzubilden. Wir kümmern wir uns nun also mehr um Katzenheilkunde und um die Erweiterungen und Ergänzungen von Gesetzen, mit denen Tierschutz geregelt werden soll im Hinblick auf ihre Ziele, ihren Sinn und Wert für Tiere und ihre Halter.

Ich möchte vorab noch einmal an einige gesetzliche Grundlagen im Tierschutz erinnern:

  1. Ein gefundenes Tier ist juristische eine Fundsache. Fundsachen dürfen nicht einfach so einkassiert werden, sondern gefundene Tiere müssen bei einer dafür zuständigen Behörde gemeldet werden. In Berlin ist das für ganz Berlin der sog. „Tierfang“ im Bezirksamt Lichtenberg. Wer ein gefundenes Tier dort nicht meldet, begeht eine Straftat namens Fundunterschlagung. Auch dann, wenn er „nur“ nicht weiß, dass ein gefundenes Tier gemeldet werden muss, kann er dafür belangt werden. Das gilt auch für ortsunkundige Personen jedweder Herkunft. Der Grund dafür ist, dass ein Tierhalter, der sein Tier liebt, erheblich leidet, wenn es ihm abhanden gekommen ist. Wenn ein Halter sein Tier kennzeichnen (chippen) lässt, ist es sehr wahrscheinlich, dass ihm sein Tier viel bedeutet und dass er sich gegen seinen Verlust zu schützen versucht. Er macht damit auch seinem Bereitschaft zur Sorge für das Tier kenntlich. Es gibt nur sehr wenige Halter und Tierärzte, die ihr Tier haben chippen/ kennzeichnen lassen und dann vergessen haben, es bei Tasso anzumelden. Dann stehen sie als Halten nicht im Register, weshalb ihnen  das Tier nach seiner Auffindung nicht zurückgegeben werden kann.
  2. Das gefundene Tier gehört nach dem Auffinden noch 6 Monate lang dem Halter, dem es verloren ging. Das ist auch so, wenn jemand seinem Nachbarn, den er nicht leiden kann oder für unfähig zur Tierhaltung hält,  sein Tier geklaut und dann im Tierheim als Fundtier abgegeben hat, damit es weg ist.
  3. Wenn Sie ein Tier vom Finder oder einem aufnahmepflichtigen Tierheim zurückholen wollen, nehmen Sie sich einen Anwalt mit, denn die Rückgabe gestaltet sich oft schwierig. Zum einen wird mit Kosten argumentiert, die vom Kunden ersetzt werden sollen (was nicht zulässig ist, wenn das Tierheim eine Aufnahmeverpflichtung gegenüber der Gemeinde hat, ist nicht der Halter erstattungspflichtig sondern die Gemeinde!) , zum anderen werden die Ex-Halter von hinten bis vorn belogen und so gut wie möglich meschugge gemacht, mit dem Ziel, vom Halter eine Überlassungserklärung zu bekommen – und aus dem Grund, dass es Arbeit macht, wenn eine bereits weitergegebene Katze zurückgeholt werden muss. (Das haben wir 2015 mit Joshi von Dayekh erlebt.)
  4. Wenn Sie hilfreiche und bezahlbare Anwälte für Tierschutzangelegenheiten brauchen, fragen Sie uns.  Wir haben inzwischen einige Erfahrung.

Hier noch die Anschriften von web-seiten für gefundene und verlorene Tiere:

www.katzensuchdienst.de

https://www.tierschutzverzeichnis.de

https://www.facebook.com/Fundtiere-in-Deutschland-806202812754717/

Gefunden/Gesuchte Katze\Kater Hunde/ Vögel Berlin

Solche System nützen aber nur etwas, wenn alle Beteiligten ehrlich sind und sich an die gesetzlichen Grundlagen halten.   renalu,   Tel. 323 98 16

 

 

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